'Jackanapes' Ferrets / Frettchenzucht Schweiz / Allevamento furetti Svizzera / Elevage furets Suisse

Haltebewilligung

Frettchen werden in der Tierschutzverordnung den Wildtieren zugeordnet deswegen braucht man in der Schweiz für die Haltung von Frettchen eine sogenannte Wildtierhaltebewilligung. Die Haltebewilligung MUSS vor dem Kauf der Frettchen beim Zuständigen kantonalen Veterinäramt beantragt werden (Art. 94 Bewilligungsverfahren - 2 Das Gesuch ist an die Behörde des Kantons, in dem die Tiere gehalten werden sollen, zu richten.) Dort erfahren Sie auch, welche Haltungsbedingungen Sie beachten müssen. Erst nach dem Erhalt dieser Bewilligung darf man Frettchen zu sich nehmen. Um die Bewilligung zu bekommen muss man gewisse Forderungen, die von Kanton zu Kanton waarieren können, einhalten. Hier finden sie eine Liste der Kantonalen Veterinärämter:



Ausserdem müssen Halter von Frettchen, die diese privat halten, einen Sachkundenachweis vor beantragung der Haltebewilligung erbringen. Der Sachkundenachweis kann in Form eines vom BLV anerkannten Kurses oder in Form eines Praktikums absolviert werden. Für mehr infos hier: Sachkundenachweis.

Für zwei Frettchen bei denen mindestens mehrstündigem Freilauf pro Tag gewährleistet ist, wird ein Gehege von 4m2 Grundfläche verlangt (wobei nicht Gestattet wird diese auf Etagen zu verteilen); Für jedes weitere Tier 0.5m2 dazu. Frettchen ohne täglichen Auslauf brauchen ein Gehege von 15m2 Grundfläche für zwei Tiere und 1m2 zusätzlich für jedes weitere Tier. Eine einzelhaltung von Frettchen ist gesamtschweizerisch nicht erlaubt. Die Haltebewilligung ist für zwei Jahre gültig. Der Halter muss die Verlängerung der Bewilligung vor dem Ablauf neu beantragen.
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